Teilnahmebedingungen

Die Motorradreisen vom Steffinger sollen unbeschwerten Fahrspaß bereiten und viel Freude machen, ohne dabei den Blick für den nötigen Respekt und Umgang miteinander zu verlieren. Damit sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer schon vor der Buchung über die nötigen rechtlichen Grundlagen informieren kann, gibt es auf dieser Seite die ausführlichen und leicht verständlichen Teilnahme- und Reisebedingungen.

1.

Die Teilnahme an den Motorradreisen und Events von Steffinger erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen.

2.

Der Teilnehmer ist an den Buchungsantrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Die verbindliche Teilnahme kommt durch die schriftliche Annahme des Buchungsantrages durch Daniel Steffen zustande. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung sowie den Event- bzw. Reiseunterlagen.

Der Teilnehmer kann verlangen, dass anstelle von der in der im Buchungsantrag angegebenen Person ein Dritter an Motorradreisen/Events teilnimmt, es sei denn, der vom Teilnehmer benannte Dritte erfüllt nicht die Ziffer 3 dieser Teilnahme- und Reisebedingungen. Benennt der Teilnehmer einen Dritten, so kann Steffinger die durch die Teilnahme des Dritten entstanden Mehrkosten verlangen. Der bestätigte Teilnahmetermin ist verbindlich. Im Falle zwingender Verhinderungsgründe

ist Steffinger darüber schriftlich zu informieren.

3.

Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt der Durchführung einer Motorradreise/eines Events im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, wobei sich der Teilnehmer verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.

4.

Bei allen Motorradreisen erfolgt die Annahme des Buchungsantrages nach Erhalt der genannten Anzahlung. Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Motorradreise/des Events eingegangen sein.

5.

Die Leistung von Steffinger Motorradreisen umfasst die Durchführung von Motorradreisen entweder auf einem Mietmotorrad oder auf von den Teilnehmern selbst gestellten Fahrzeugen sowie, abhängig von der Motorradreise/dem Event, die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer. Stellt der Teilnehmer das Fahrzeug für die Motorradreise/Event selbst, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z.B. StVZO) entspricht. Steffinger behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Von den Teilnehmern genutzte eigene Fahrzeuge werden

von Steffinger nicht zusätzlich versichert. Eine komplette Motorrad-Schutzkleidung ist Voraussetzung für deine Teilnahme an einer Motorradreise/einem Event. Dazu zählt ein Motorradanzug mit entsprechenden Protektoren, ein Helm , Motorradstiefel, Handschuhe und ggf. Regenkleidung. Bitte achte auf ausreichend warme Kleidung speziell bei Reisen in kältere/höhergelegende Regionen.

Jeder Teilnehmerin/jedem Teilnahmer einer Motorradreise/Event ist bekannt, dass sie/er auf eigenes Risiko fährt, sie/er ihre/seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat. Sie/ihm ist bewusst, dass das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraussetzt und Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt. Sie/er muss keine Passagen fahren, die ihr/ihm zu schwierig erscheinen. Sie/er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erklärt ausdrücklich bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein, selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben und den vorstehenden und nachfolgenden Text vor seiner Buchung sorgfältig gelesen zu haben.

6.

Die auf den Motorradreisen/Events von Steffinger angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Steffinger ist berechtigt, dieses Material für sämtliche Zwecke on- und offline zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Steffinger gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

7.

Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an den Motorradreisen von Steffinger Motorradreisen teil. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass bei Motorradreisen durch das Befahren von sehr schlechten Wegstrecken und abseits der Zivilisation in fremden Ländern, hochalpinen Bergregionen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Werden Motorradreisen/ infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Teilnehmers liegt (z.B. Sturz, Panne, Unfall, Krankheit), so verpflichtet sich Steffinger bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen zu bemühen. Dies gilt nicht für unerhebliche Leistungen oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet Steffinger nur, soweit der Schaden durch Steffinger vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug an einer Motorradreise/einem Event teil, so stellt er Steffinger sowie die unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen von allen Ansprüchen bezüglich einer Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, die eine berechtigte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von Steffinger oder unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

9.

Steffinger weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen einer Motorradreise/eines Event äußerst diszipliniert zu verhalten hat. Während der Dauer der/des gesamten Motorradreise/Events sind die Beauftragten von Steffinger dem Teilnehmer weisungsbefugt.
Bei groben Verstößen gegen diese Regelung ist Steffinger berechtigt, den Teilnehmer von der weitern Teilnahme auszuschließen. Die im Voraus empfangene Vergütung wird nicht erstattet. Entstehende Rückbeförderungskosten und die Organisation der Rückreise trägt der ausgeschlossene Teilnehmer alleine. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Schadenersatzansprüche des ausgeschlossenen Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter entstehen nicht.

10.

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit von der Buchung zurückzutreten.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.
Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet:
– bis 4 Monate vor Reise-/Eventbeginn 50% der Anzahlung
– unter 4 Monaten wird die Anzahlung einbehalten.
– unter 1 Monat
– bei Reisen inkl. Fährüberfahrten wird die Anzahlung zu jedem Zeitpunkt zu 100% einbehalten, unter 1 Monat wird der komplette Teilnahmepreise berechnet
– bei unangekündigtem Nichterscheinen 100% werden des Teilnahmepreises berechnet

Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei Steffinger. Steffinger Motorradreisen ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen.

11.

Für Schäden die dem Teilnehmer durch die Teilnahme an einer Motorradreise/einem Event entstehen, ist die Haftung von Steffinger auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Steffinger für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.

Wird eine Motorradreise/ein Event infolge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Steffinger als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

13.

Steffinger trägt bei Motorradreisen/Events keine Verantwortung für schlechte Wetterbedingungen. Der Teilnehmer hat in einem solchen Fall keinerlei Anspruch auf Erstattung der
Teilnahmegebühren. Steffinger behält sich vor bei wichtigen Gründen z.B. Wetterbedingungen, Gefahr, etc. den Routenverlauf für die Teilnehmer abzuändern. Steffinger haftet grundsätzlich nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die durch einen von Steffinger gegebenenfalls vermittelten Reiseveranstalter oder Carrier (Bahn, Flug, Fähren usw.) zu erbringen

sind. Schadenersatzansprüche gegen Steffinger sind ausgeschlossen. Steffinger empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss eines Reise-Schutzbriefes.

14.

Steffinger behält sich das Recht vor Motorradreisen/Events aus wichtigen Gründen, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis vier Wochen vor Beginn zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem derartigen Fall wird der Teilnahmepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

15.

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung aller nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen, die im Rahmen der Motorradreisen/des Events von Steffinger Rechtskraft besitzen (StVO, FeV, StVZO u.v.a.m), selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn der Teilnehmer den Weisungen einer von Steffinger beauftragten Person Folge leistet. Der Teilnehmer erklärt, dass er die erforderliche Eignung, Kondition und Fahrpraxis hat, um an derartigen Motorradreisen/Events eigenverantwortlich teilzunehmen und eine Haftpflichtversicherung für Schäden Anderen gegenüber besteht. Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer, dass er eine Krankenversicherung besitzt, welche im In- und Ausland entstehende Gesundheitskosten voll deckt und stets nur mit ausreichender Schutzkleidung Motorrad fährt.

16.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Motorradreise/Event-Vertrages in seinen übrigen Teilen.

17.

Der Veranstalter ist Steffinger: Daniel Steffen
Paukskamp 21
32278 Kirchlengern,

Tel. +49 15129905097
Mail: daniel@der-steffinger.de